Die Bedeutung dieser Forschungsarbeiten wird dadurch unterstrichen, dass die gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) im Juni 2018 entschied, das HoLMiR als Zentrum überregionaler Bedeutung nach Art. 91b GG mit insgesamt 52 Mio. Euro für einen Forschungsneubau und Großgeräte zu fördern.
Durch die Schaffung dieser Forschungsinfrastruktur entsteht damit ein bundesweit einmaliges Forschungszentrum für eine systematische und institutionell verankerte Mikrobiomforschung mit landwirtschaftlichen Nutztieren. mehr